5-785.2d Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz: Becken

5-78·Operationen an anderen Knochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZE: ZE2017-01Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Gilt für den ganzen Zweig5

5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive:
Operationen an Gesichtsschädelknochen5-765-77
Operationen an Rippe und Sternum5-34
Operationen an der Wirbelsäule5-83
Hinweis:
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren8-310 ff.
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements zusätzlich zu kodieren5-785.0 ff.5-785.1 ff.

Zusatzentgelte1

ZE2017-01
Beckenimplantateindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis2

Implantation von bioaktiver Glaskeramik an den BeckenknochenEine Schlüsselnummer
Implantation von keramischem Knochenersatz an den BeckenknochenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Implantation von alloplastischem Knochenersatz: Keramischer Knochenersatz: Becken

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017