5-784.5d Knochentransplantation und -transposition: Knorpel-Knochentransplantation, autogen: Becken

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über 5-784

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

gilt über 5-784FoKA: Konsens

Bei vorderer Kreuzbandruptur wird arthroskopisch eine Ersatzplastik mit autogener Semitendinosus-Gracilis-Sehne vorgenommen. Die femorale Fixierung des Transplantates erfolgt durch einen Knochenzylinder, der zuvor aus dem Bohrkanal gewonnen wurde.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Autogene Knorpel-Knochentransplantation an den BeckenknochenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Knochentransplantation und -transposition: Knorpel-Knochen-Transplantation, autogen: Becken

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010