5-783.5 Entnahme eines Knochentransplantates: Entnahme eines Knochentransplantates, mikrovaskulär anastomosiert

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-783

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Von diesen Kodes verlangt1

5-858Entnahme und Transplantation von Muskel, Sehne und Faszie mit mikrovaskulärer Anastomosierung

Alphabetisches Verzeichnis1

Entnahme eines mikrovaskulär anastomosierten KnochentransplantatesEine Schlüsselnummer

Änderungen2

Titel geändert
Entnahme eines Knochentransplantates: Entnahme eines Knochentransplantates, Knochentransplantat, mikrovaskulär anastomosiert
2010Bestand
Entnahme eines Knochentransplantates: Entnahme eines Knochentransplantates, mikrovaskulär anastomosiert

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010