5-783.3 Entnahme eines Knochentransplantates: Kortikospongiöser Span, mehrere Entnahmestellen

5-78·Operationen an anderen Knochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nicht im G-DRGIm Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Dieser Kode ist im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Dafür ist bei mehreren Entnahmestellen jede Entnahmestelle gesondert zu kodieren 5-783.2 ff.

Gilt für den ganzen Zweig5

5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive:
Operationen an Gesichtsschädelknochen5-765-77
Operationen an Rippe und Sternum5-34
Operationen an der Wirbelsäule5-83
Hinweis:
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren8-310 ff.
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements zusätzlich zu kodieren5-785.0 ff.5-785.1 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-783

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Entnahme eines kortikospongiösen Spans aus mehreren EntnahmestellenEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

KHGKrankenhausfinanzierungsgesetz

Änderungen

2010Bestand
Entnahme eines Knochentransplantates: Kortikospongiöser Span, mehrere Entnahmestellen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021