5-771.10 Partielle und totale Resektion eines Gesichtsschädelknochens: Maxilla, partiell: Ohne Rekonstruktion

5-77·Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 24.01.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

5-77 Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen
Hinweis:
Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren5-858 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 24.01.2023: Kodierung von Prozeduren – Anknüpfen an den vom jeweiligen OPS-Kode definierten Eingriff, nicht an das mit der Behandlung verfolgte Ziel – U …24.01.2023

1. Die Kodierung von Prozeduren knüpft nach den Deutschen Kodierrichtlinien an den vom jeweiligen OPS-Kode definierten Eingriff an und nicht an das mit der Behandlung verfolgte Ziel. 2. Nach den Deutschen Kodierrichtlinien für 2016 ist eine Behandlungsmaßnahme Komponente einer Prozedur und nicht eigenständig zu kodieren, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst regelhafter Bestandteil der Prozedur ist und Sonderregelungen nicht eingreifen.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Partielle Resektion der Maxilla ohne RekonstruktionEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Partielle und totale Resektion eines Gesichtsschädelknochens: Maxilla, partiell: Ohne Rekonstruktion

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018