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5-759.0Andere geburtshilfliche Operationen: Tamponade von Uterus und Vagina

5-75·Andere geburtshilfliche Operationen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

5-759.00
Ohne Einführung eines Tamponade-Ballonsweiblich
5-759.01
Mit Einführung eines Tamponade-Ballonsweiblich

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-759.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-759 mit allen Subkodes.

0,009 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 33 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre1010,017 %
15 bis unter 18 Jahre280280,48 %
18 bis unter 20 Jahre410410,70 %
20 bis unter 25 Jahre42504257,3 %
25 bis unter 30 Jahre1.32301.32323 %
30 bis unter 35 Jahre2.12202.12236 %
35 bis unter 40 Jahre1.43001.43025 %
40 bis unter 45 Jahre39803986,8 %
45 bis unter 50 Jahre440440,76 %
50 bis unter 55 Jahre6060,10 %
55 bis unter 60 Jahre000–
60 bis unter 65 Jahre1010,017 %
65 bis unter 70 Jahre000–
70 bis unter 75 Jahre000–
75 bis unter 80 Jahre000–
80 bis unter 85 Jahre000–
85 bis unter 90 Jahre000–
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2011Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-759.005-759.01
2010Bestand
Andere geburtshilfliche Operationen: Tamponade von Uterus und Vagina

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.