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5-709Andere Operationen an Vagina und Douglasraum

5-70·Operationen an Vagina und Douglasraum

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes3

5-709.0
Teilstationäre Dilatation der Vagina bei Kindern und JugendlichenweiblichStrukturprüfung’26
5-709.x
Sonstigeweiblich
5-709.y
N.n.bez.weiblich

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1322 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 23, bei Frauen ab etwa 57 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,33 %
1 bis unter 5 Jahre2020,66 %
5 bis unter 10 Jahre3031,00 %
10 bis unter 15 Jahre3031,00 %
15 bis unter 18 Jahre2020,66 %
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre11383,7 %
25 bis unter 30 Jahre130134,3 %
30 bis unter 35 Jahre160165,3 %
35 bis unter 40 Jahre160165,3 %
40 bis unter 45 Jahre290299,6 %
45 bis unter 50 Jahre230237,6 %
50 bis unter 55 Jahre210217,0 %
55 bis unter 60 Jahre260268,6 %
60 bis unter 65 Jahre240248,0 %
65 bis unter 70 Jahre3003010,0 %
70 bis unter 75 Jahre3113010 %
75 bis unter 80 Jahre3003010,0 %
80 bis unter 85 Jahre110113,7 %
85 bis unter 90 Jahre7072,3 %
90 bis unter 95 Jahre2020,66 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2021Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-709.05-709.x5-709.y
2010Bestand
Andere Operationen an Vagina und Douglasraum

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.