DRGSystemDeutschland

5-703.2Verschluss und (sub-)totale Exstirpation der Vagina: Kolpektomie, total

5-70·Operationen an Vagina und Douglasraum

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-703.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-703 mit allen Subkodes.

0,004 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 28, bei Frauen ab etwa 76 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1010,042 %
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre1100,042 %
18 bis unter 20 Jahre242131,0 %
20 bis unter 25 Jahre183159247,8 %
25 bis unter 30 Jahre168137317,1 %
30 bis unter 35 Jahre11686304,9 %
35 bis unter 40 Jahre7329443,1 %
40 bis unter 45 Jahre7027433,0 %
45 bis unter 50 Jahre7328453,1 %
50 bis unter 55 Jahre7414603,1 %
55 bis unter 60 Jahre816753,4 %
60 bis unter 65 Jahre15021486,4 %
65 bis unter 70 Jahre14501456,2 %
70 bis unter 75 Jahre21602169,2 %
75 bis unter 80 Jahre307030713 %
80 bis unter 85 Jahre389038917 %
85 bis unter 90 Jahre22802289,7 %
90 bis unter 95 Jahre490492,1 %
ab 95 Jahren5050,21 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Totale Kolpektomie
Eine Schlüsselnummer1:5-703.2

Änderungen

2010Bestand
Verschluss und (sub-)totale Exstirpation der Vagina: Kolpektomie, total

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.