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5-686.3Radikale Zervixstumpfexstirpation: Mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie

5-68·Inzision, Exzision und Exstirpation des Uterus

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-686.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-686 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 23, bei Frauen ab etwa 53 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre1101,8 %
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre2023,5 %
35 bis unter 40 Jahre70712 %
40 bis unter 45 Jahre4047,0 %
45 bis unter 50 Jahre1001018 %
50 bis unter 55 Jahre1001018 %
55 bis unter 60 Jahre1001018 %
60 bis unter 65 Jahre3035,3 %
65 bis unter 70 Jahre2023,5 %
70 bis unter 75 Jahre3035,3 %
75 bis unter 80 Jahre3035,3 %
80 bis unter 85 Jahre2023,5 %
85 bis unter 90 Jahre000–
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Radikale Zervixstumpfexstirpation mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie
Eine Schlüsselnummer1:5-686.3

Änderungen

2010Bestand
Radikale Zervixstumpfexstirpation: Mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.