DRGSystemDeutschland

5-673Amputation der Cervix uteri

5-67·Operationen an der Cervix uteri

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten vorgesehen.
AOP A1’26Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V — die Einordnung und die Kontextfaktoren stehen unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1313 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre2020,58 %
30 bis unter 35 Jahre7072,0 %
35 bis unter 40 Jahre7072,0 %
40 bis unter 45 Jahre260267,5 %
45 bis unter 50 Jahre170174,9 %
50 bis unter 55 Jahre260267,5 %
55 bis unter 60 Jahre3903911 %
60 bis unter 65 Jahre4604613 %
65 bis unter 70 Jahre5205215 %
70 bis unter 75 Jahre5005014 %
75 bis unter 80 Jahre4204212 %
80 bis unter 85 Jahre210216,1 %
85 bis unter 90 Jahre110113,2 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V’26

AOP A1’26Abschnitt 1: Leistungen gemäß § 115b SGB V aus Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM

Alphabetisches Verzeichnis’261

Amputation der Cervix uteri
Eine Schlüsselnummer1:5-673

Änderungen

2010Bestand
Amputation der Cervix uteri

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.