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5-604.3Radikale Prostatovesikulektomie: Perineal, gefäß- und nervenerhaltend

5-60·Operationen an Prostata und Vesiculae seminales

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
männlichAusschließlich für männliche Patienten vorgesehen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

5-604.31
Ohne regionale Lymphadenektomiemännlich
5-604.32
Mit laparoskopischer regionaler Lymphadenektomiemännlich

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-604.3 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-604 mit allen Subkodes.

0,055 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre5500,014 %
35 bis unter 40 Jahre6600,017 %
40 bis unter 45 Jahre343400,098 %
45 bis unter 50 Jahre25325300,73 %
50 bis unter 55 Jahre1.1231.12303,2 %
55 bis unter 60 Jahre3.7873.787011 %
60 bis unter 65 Jahre7.3227.322021 %
65 bis unter 70 Jahre9.2239.222127 %
70 bis unter 75 Jahre8.5888.588025 %
75 bis unter 80 Jahre3.7853.785011 %
80 bis unter 85 Jahre58958901,7 %
85 bis unter 90 Jahre343400,098 %
90 bis unter 95 Jahre000–
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Radikale Prostatovesikulektomie: Perineal, gefäß- und nervenerhaltend

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.