5-555 Nierentransplantation

5-55·Operationen an der Niere

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Bei AB0-nichtkompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben

Gilt für den ganzen Zweig4

5-55 Operationen an der Niere
Exklusive:
Operationen an den Nierengefäßen5-385-39
(Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen8-836 ff.
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Harnsteinen8-110 ff.
Therapeutische perkutane Punktion der Niere8-155.0 und des Nierenbeckens8-155.1

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes11

5-555.0
Allogen, Lebendspender⚖ 1
5-555.1
Allogen, Leichenniere⚖ 1
5-555.2
Syngen⚖ 1
5-555.3
Autotransplantation⚖ 1
5-555.4
Autotransplantation nach extrakorporaler Resektion⚖ 1
5-555.5
En-bloc-Transplantat⚖ 1
5-555.6
Retransplantation, allogen, Lebendspender während desselben stationären AufenthaltesZE: ZE2017-17Bezeichnung neu ↺ 2016⚖ 1
5-555.7
Retransplantation, allogen, Leichenniere während desselben stationären AufenthaltesBezeichnung neu ↺ 2016⚖ 1
5-555.8
Retransplantation, En-bloc-Transplantat während desselben stationären AufenthaltesZE: ZE2017-17Bezeichnung neu ↺ 2016⚖ 1
5-555.x
Sonstige⚖ 1
5-555.y
N.n.bez.⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2017-17
Retransplantation von Organen während desselben stationären Aufenthaltesindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Nierentransplantation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017