5-555 Nierentransplantation

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Bei AB0-nichtkompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes11

5-555.0
Allogen, Lebendspendernur § 17b⚖ 1
5-555.1
Allogen, Leichennierenur § 17b⚖ 1
5-555.2
Syngennur § 17b⚖ 1
5-555.3
Autotransplantationnur § 17b⚖ 1
5-555.4
Autotransplantation nach extrakorporaler Resektionnur § 17b⚖ 1
5-555.5
En-bloc-Transplantatnur § 17b⚖ 1
5-555.6
Retransplantation, allogen, Lebendspender während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-555.7
Retransplantation, allogen, Leichenniere während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-555.8
Retransplantation, En-bloc-Transplantat während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-555.x
Sonstigenur § 17b⚖ 1
5-555.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Nierentransplantation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010