5-555.4 Nierentransplantation: Autotransplantation nach extrakorporaler Resektion

5-55·Operationen an der Niere

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig4

5-55 Operationen an der Niere
Exklusive:
Operationen an den Nierengefäßen5-38 ff.5-39 ff.
Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen8-836
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Harnsteinen8-110
Therapeutische perkutane Punktion der Niere8-155.0 und des Nierenbeckens8-155.1

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-555

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Von diesen Kodes verlangt1

5-553Partielle Resektion der Niere

Alphabetisches Verzeichnis1

Autotransplantation der Niere nach extrakorporaler ResektionEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Nierentransplantation: Autotransplantation nach extrakorporaler Resektion

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015