5-538 Verschluss einer Hernia diaphragmatica

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung2

Inklusive:
Verschluss kongenitaler Zwerchfelldefekte
Hinweis:
Unter Rezidiv ist hier ein Wiederauftreten nach operativem Hernienverschluss zu verstehen, nicht jedoch eine erneute Hernierung nach konservativer Reposition

Regeln außerhalb des Katalogs1

Dieser Abschnitt der Kodierrichtlinien ist weitgehend identisch mit den Hinweisen zur Benutzung des OPS und ist insbesondere durch Beispiele erweitert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes12

5-538.0
Ohne Plastiknur § 17b⚖ 1
5-538.1
Mit Plastiknur § 17b⚖ 1
5-538.2
Mit autogenem Materialnur § 17b⚖ 1
5-538.3
Mit allogenem Materialnur § 17b⚖ 1
5-538.4
Mit alloplastischem Materialnur § 17bHinweis⚖ 1
5-538.5
Bei Rezidiv, ohne Plastiknur § 17b⚖ 1
5-538.6
Bei Rezidiv, mit Plastiknur § 17b⚖ 1
5-538.7
Bei Rezidiv, mit autogenem Materialnur § 17b⚖ 1
5-538.8
Bei Rezidiv, mit allogenem Materialnur § 17b⚖ 1
5-538.9
Bei Rezidiv, mit alloplastischem Materialnur § 17bHinweis⚖ 1
5-538.x
Sonstigenur § 17b⚖ 1
5-538.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt1

5-347Operationen am Zwerchfell

Änderungen

2010Bestand
Verschluss einer Hernia diaphragmatica

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010