5-531 Verschluss einer Hernia femoralis

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Unter Rezidiv ist hier ein Wiederauftreten nach operativem Hernienverschluss zu verstehen, nicht jedoch eine erneute Hernierung nach konservativer Reposition

Subkodes11

5-531.0
Ohne PlastikSeitenangabenur § 17b
5-531.1
Mit PlastikSeitenangabenur § 17b
5-531.2
Mit autogenem MaterialSeitenangabenur § 17b
5-531.3
Mit alloplastischem Materialnur § 17bHinweis
5-531.4
Mit Darmresektion, ohne zusätzliche LaparotomieSeitenangabenur § 17b
5-531.5
Bei Rezidiv, mit PlastikSeitenangabenur § 17b
5-531.6
Bei Rezidiv, mit autogenem MaterialSeitenangabenur § 17b
5-531.7
Bei Rezidiv, mit alloplastischem Materialnur § 17bHinweis
5-531.8
Bei Rezidiv, mit Darmresektion, ohne zusätzliche LaparotomieSeitenangabenur § 17b
5-531.x
SonstigeSeitenangabenur § 17b
5-531.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Verschluss einer Hernia femoralis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010