5-528 Transplantation von Pankreas(gewebe)

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

5-528.0
Injektion von Pankreasgewebe (Pankreas-Inseltransplantation)nur § 17b⚖ 1
5-528.1
Transplantation eines Pankreassegmentesnur § 17b⚖ 1
5-528.2
Transplantation des Pankreas (gesamtes Organ)nur § 17b⚖ 1
5-528.3
Retransplantation von Pankreasgewebe während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-528.4
Retransplantation eines Pankreassegmentes während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-528.5
Retransplantation des Pankreas (gesamtes Organ) während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-528.x
Sonstigenur § 17b⚖ 1
5-528.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Transplantation von Pankreas(gewebe)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010