5-517.0 Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge: Einlegen oder Wechsel eines selbstexpandierenden ungecoverten Stents

5-51·Operationen an Gallenblase und Gallenwegen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
SubklassifikationDer Zugang ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Beim Wechsel ist entsprechend der Zahl der neu eingelegten selbstexpandierenden ungecoverten Stents zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig1

5-51 Operationen an Gallenblase und Gallenwegen
Exklusive:
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen8-111 ff.

Subkodes5

5-517.00
Offen chirurgischZE: ZE2021-54
5-517.01
LaparoskopischZE: ZE2021-54
5-517.02
Umsteigen laparoskopisch - offen chirurgischZE: ZE2021-54
5-517.03
Perkutan-transhepatischZE: ZE2021-54

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2021-54
Selbstexpandierende Prothesen am Gastrointestinaltraktindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen2

2022Titel geändert
Einlegen oder Wechsel von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge: Einlegen oder Wechsel eines von 1 selbstexpandierenden ungecoverten Stents Stent
2011Neu
Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge: Einlegen oder Wechsel eines selbstexpandierenden ungecoverten Stents
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021