5-504 Lebertransplantation

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung2

Exklusive:
Allogene Hepatozytentransplantation8-862
Hinweis:
Bei AB0-nichtkompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

5-504.0
Komplett (gesamtes Organ)nur § 17bInklusivum⚖ 1
5-504.1
Partiell (Split-Leber)nur § 17b⚖ 1
5-504.2
Auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum eigenen Organ)nur § 17b⚖ 1
5-504.3
Retransplantation, komplett (gesamtes Organ) während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17bInklusivum⚖ 1
5-504.4
Retransplantation, partiell (Split-Leber) während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-504.5
Retransplantation, auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum vorhandenen Organ) während desselben stationären Aufenthaltsnur § 17b⚖ 1
5-504.x
Sonstigenur § 17b⚖ 1
5-504.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Lebertransplantation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010