5-504.2 Lebertransplantation: Auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum eigenen Organ)

5-50·Operationen an der Leber

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-504

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Auxiliäre LebertransplantationEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Lebertransplantation: Auxiliär (linker Leberlappen zusätzlich zum eigenen Organ)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015