5-411.02 Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark: Autogen: Nach In-vitro-Aufbereitung

5-41·Operationen an Milz und Knochenmark

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-411

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Autogene Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark nach In-vitro-AufbereitungEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark: Autogen: Nach In-vitro-Aufbereitung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015