5-410.0 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation: Hämatopoetische Stammzellen aus Knochenmark

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

5-410.00
Zur Eigenspendenur § 17b⚖ 1
5-410.01
Zur allogenen Spende (verwandt oder nicht verwandt)nur § 17b⚖ 1

Änderungen1

2027Titel geändert
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion: Hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark
2010Bestand
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion: Hämatopoetische Stammzellen aus Knochenmark

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010