5-410.01 Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion: Hämatopoetische Stammzellen aus Knochenmark: Zur allogenen Spende (verwandt oder nicht verwandt)

5-41·Operationen an Milz und Knochenmark

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-410.0

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark zur allogenen SpendeEine Schlüsselnummer
Gewinnung von Knochenmark zur Transplantation von einem Spender zur FremdspendeEine Schlüsselnummer
Knochenmarkaspiration beim Spender zur FremdspendeEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion: Hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark: Zur allogenen Spende (verwandt oder nicht verwandt)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021