5-399 Andere Operationen an Blutgefäßen

5-39·Andere Operationen an Blutgefäßen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.

Subkodes19

5-399.0
Aortopexie
5-399.1
Verschluss einer arteriovenösen Fistel
5-399.2
Adhäsiolyse und/oder DekompressionBezeichnung neu ↺ 2016
5-399.3
Operative Einführung eines Katheters in eine Arterie
5-399.4
Operative Einführung eines Katheters in eine VeneInklusivum
5-399.5
Implantation oder Wechsel von venösen Katheterverweilsystemen (z.B. zur Chemotherapie oder zur Schmerztherapie)Bezeichnung neu ↺ 2016Inklusivum
5-399.6
Revision von venösen Katheterverweilsystemen (z.B. zur Chemotherapie oder zur Schmerztherapie)Inklusivum
5-399.7
Entfernung von venösen Katheterverweilsystemen (z.B. zur Chemotherapie oder zur Schmerztherapie)Inklusivum
5-399.8
Venenklappenplastik
5-399.b
Implantation oder Wechsel einer implantierbaren Medikamentenpumpe (z.B. zur Chemotherapie oder zur Schmerztherapie)Bezeichnung neu ↺ 2016
5-399.c
Revision einer implantierbaren Medikamentenpumpe (z.B. zur Chemotherapie oder zur Schmerztherapie)
5-399.d
Entfernung einer implantierbaren Medikamentenpumpe (z.B. zur Chemotherapie oder zur Schmerztherapie)
5-399.e
Intraoperative Anwendung eines EmbolieprotektionssystemsZusatzkodeHinweis
5-399.f
Delay-Operation vor autogener BrustrekonstruktionInklusivum
5-399.g
Temporäre atraumatische Okklusion von Blutgefäßen mit viskösem Polymer mit UmkehrphaseZusatzkodeHinweis
5-399.h
Anwendung einer Gefäßprothese mit integriertem StentZusatzkode2 Hinweise
5-399.j
Zusammenfügen eines Venenbypass-Grafts aus mindestens zwei TeilstückenZusatzkodeNeuHinweis
5-399.x
Sonstige
5-399.y
N.n.bez.

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an Blutgefäßen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017