5-378.a0 Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Zusatzinformation für die Sondenentfernung: Einsatz eines Excimer-Lasers

5-37·Rhythmuschirurgie und andere Operationen an Herz und Perikard

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 19.11.2019 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

5-37 Rhythmuschirurgie und andere Operationen an Herz und Perikard
Hinweis:
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren8-851 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 19.11.2019: Prüftiefe der Krankenhausabrechnung – Nichtigkeit der Zahlungsregelung des § 11 Abs 2 KHBV – Verjährung von Vergütungsansprüchen der Kranken …19.11.2019

1. Stellt das Krankenhaus der Krankenkasse eine Schlussrechnung mit ins Auge springendem Korrekturbedarf, hindert dies den Eintritt der Verwirkung. 2. Die von der Krankenkasse gewählte Prüftiefe der Krankenhausabrechnung bestimmt, welche Erkenntnisquellen dafür maßgeblich sind, ob ein ins Auge springender Korrekturbedarf der Schlussrechnung besteht.

Volltext anzeigen (~18 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Einsatz eines Excimer-Lasers zur Sondenentfernung (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Zusatzinformation für die Sondenentfernung: Einsatz eines Excimer-Lasers

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018