5-377.d Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Verwendung von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren mit automatischem Fernüberwachungssystem

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Die Implantation oder der Wechsel eines Herzschrittmachers oder Defibrillators sind gesondert zu kodieren

Alphabetisches Verzeichnis2

Verwendung von Defibrillatoren mit automatischem Fernüberwachungssystem (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Verwendung von Herzschrittmachern mit automatischem Fernüberwachungssystem (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen1

2014Titel geändert
Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Verwendung von Herzschrittmachern Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder Defibrillatoren Ereignis-Rekordern mit automatischem Fernüberwachungssystem
2010Bestand
Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Verwendung von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren mit automatischem Fernüberwachungssystem

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010