5-377.4 Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Schrittmacher, Dreikammersystem (biventrikuläre Stimulation)

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Ein 83-jähriger Patient wird zum Aggregatwechsel bei liegendem Zweikammerschrittmacher (AV-Block Grad III) stationär aufgenommen. Wegen einer Herzinsuffizienz mit höhergradig eingeschränkter, global reduzierter linksventrikulärer Pumpfunktion (EF 25-30 %) soll ein biventrikulärer Schrittmacher neu (Gegenseite) implanti …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Implantation eines Herzschrittmachers mit DreikammersystemEine Schlüsselnummer

Änderungen2

2012Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-377.405-377.41
Titel geändert
Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders: Schrittmacher, Dreikammersystem (biventrikuläre Stimulation) biventrikuläre Stimulation [Dreikammersystem]
2010Bestand
Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Schrittmacher, Dreikammersystem (biventrikuläre Stimulation)

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010