5-362.gx Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik: Bypass sechsfach und mehr, durch Thorakotomie: Sonstige

5-36·Operationen an den Koronargefäßen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig2

5-36 Operationen an den Koronargefäßen
Exklusive:
Operationen bei kongenitalen Gefäßanomalien5-357
Hinweis:
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren8-851

Regeln außerhalb des Katalogs1

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Änderungen

2010Bestand
Anlegen eines aortokoronaren Bypasses durch minimalinvasive Technik: Bypass sechsfach oder mehr, durch Thorakotomie: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015