5-362.g Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik: Bypass sechsfach und mehr, durch Thorakotomie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
SubklassifikationDie Art des Transplantates ist für die Kodes 5-361 und 5-362 nach folgender Liste zu kodieren:
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

5-362.g1
Mit autogenen Venennur § 17b⚖ 1
5-362.g3
Mit autogenen Arteriennur § 17b⚖ 1
5-362.g5
Mit Xenotransplantatnur § 17b⚖ 1
5-362.g6
Mit Prothesenur § 17b⚖ 1
5-362.gx
Sonstigenur § 17b⚖ 1

Änderungen1

2017Titel geändert
Anlegen eines aortokoronaren Bypasses durch minimalinvasive Technik: Bypass sechsfach und oder mehr, durch Thorakotomie
2010Bestand
Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik: Bypass sechsfach und mehr, durch Thorakotomie

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010