5-35a.00 Minimalinvasive Operationen an Herzklappen: Implantation eines Aortenklappenersatzes: Endovaskulär

5-35·Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 16.08.2021 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

5-35 Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße
Hinweis:
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren8-851 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 16.08.2021: grundsätzlich anerkannte Methode ohne Regelung oder wissenschaftlichen Konsens zu den Einzelheiten der Leistungserbringung – Verpflichtung z …16.08.2021

1. Das allgemeine Qualitätsgebot stellt auch Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Krankenhausbehandlung. 2. Werden bestimmte strukturelle oder prozedurale Mindestanforderungen an die Behandlung von der großen Mehrheit der einschlägigen Fachleute aufgrund des Stands der medizinischen Erkenntnisse befürwortet, sind diese vom Krankenhaus auch ohne eine verpflichtende Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses oder Normenverträge zu beachten. 3.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Endovaskuläre Implantation eines AortenklappenersatzesEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2018Gestrichen
übergeleitet in 5-35a.035-35a.04
2010Bestand
Minimalinvasive Operationen an Herzklappen: Implantation eines Aortenklappenersatzes: Endovaskulär

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016