5-356 Plastische Rekonstruktion des Herzseptums bei angeborenen Herzfehlern

5-35·Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.

Kodieranleitung6

Exklusive:
Verschluss eines erworbenen Ventrikelseptumdefektes 5-374.6
Verschluss eines erworbenen Vorhofseptumdefektes 5-374.7
Verschluss eines Septumdefektes im Rahmen einer Fallot-Korrektur 5-359.0
Hinweis:
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist im Kode enthalten
Wenn der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie erfolgt, ist der entsprechende Kode 8-851.408-851.418-851.508-851.51 zusätzlich anzugeben
Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine mit intraaortaler Ballonokklusion erfolgt, ist der entsprechende Kode aus dem Bereich 8-851 zusätzlich anzugeben

Gilt für den ganzen Zweig1

5-35 Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße
Hinweis:
Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist, sofern nicht im Kode enthalten, gesondert zu kodieren8-851 ff.

Subkodes11

5-356.0
Vorhofseptumdefekt, Verschluss n.n.bez.
5-356.1
Vorhofseptumdefekt, Verschluss partiell
5-356.2
Vorhofseptumdefekt, Verschluss total
5-356.3
Ventrikelseptumdefekt, Verschluss n.n.bez.
5-356.4
Ventrikelseptumdefekt, Verschluss partiell
5-356.5
Ventrikelseptumdefekt, Verschluss total
5-356.6
Atrioventrikulärer Defekt, n.n.bez., Korrektur
5-356.7
Atrioventrikulärer Defekt, partiell, Korrektur
5-356.8
Atrioventrikulärer Defekt, total, Korrektur
5-356.x
Sonstige
5-356.y
N.n.bez.

Von diesen Kodes verlangt1

5-374Rekonstruktion des Perikardes und des Herzens

Änderungen

2010Bestand
Plastische Rekonstruktion des Herzseptums bei angeborenen Herzfehlern

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018