5-320 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 06.10.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung2

Exklusive:
Bronchoskopische Biopsie
Biopsie eines Bronchus durch Inzision1-581.2

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 06.10.2020 in MD-Prüfung waren

Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 5-320 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes7

5-320.0
Durch BronchoskopieSeitenangabenur § 17bHinweisInklusivum⚖ 2
5-320.1
Durch ThorakotomieSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-320.2
Durch ThorakoskopieSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-320.3
Bronchoskopische photodynamische TherapieSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-320.4
Bronchoskopische KryotherapieSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-320.x
SonstigeSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-320.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010