5-320.6 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus: Bronchoskopische Radiofrequenzablation zur Denervierung

5-32·Exzision und Resektion an Lunge und Bronchus

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 06.10.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Targeted lung denervation

Gilt für den ganzen Zweig2

5-32 Exzision und Resektion an Lunge und Bronchus
Inklusive:
Simultan mit Lungenparenchymresektion durchgeführte Dekortikationen und viszerale Pleurektomien
Exklusive:
Pleurektomie ohne Lungenresektion 5-344 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 06.10.2020 in MD-Prüfung warengilt über 5-320

Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus.

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 5-320.6 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

5-320.60
Mit 1 KatheterSeitenangabe⚖ 1
5-320.61
Mit 2 oder mehr KatheternSeitenangabe⚖ 1

Änderungen1

2020Neu
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus: Bronchoskopische Radiofrequenzablation zur Denervierung
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021