5-311.y Temporäre Tracheostomie: N.n.bez.

5-31·Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-311

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Abkürzungen im Text1

N.Nervus

Änderungen

2010Bestand
Temporäre Tracheostomie: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015