5-252 Glossektomie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung3

Hinweis:
Eine durchgeführte Neck dissection ist gesondert zu kodieren5-403
Die Entnahme eines Transplantates ist gesondert zu kodieren5-242.55-242.65-8585-9015-904
Die Art der Rekonstruktion ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-250 zu kodieren

Subkodes7

5-252.0
Transoralnur § 17b
5-252.1
Durch temporäre Mandibulotomienur § 17b
5-252.2
Durch Pharyngotomienur § 17b
5-252.3
Mit Resektion der Mandibula, partiell, ohne Kontinuitätsdurchtrennungnur § 17b
5-252.4
Mit Resektion der Mandibula, partiell, mit Kontinuitätsdurchtrennungnur § 17b
5-252.x
Sonstigenur § 17b
5-252.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Glossektomie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010