5-125 Hornhauttransplantation und Keratoprothetik

5-12·Operationen an der Kornea

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

5-125.0
Hornhauttransplantation, lamellär⚖ 1
5-125.1
Hornhauttransplantation, perforierend⚖ 1
5-125.2
AutorotationskeratoplastikSeitenangabe⚖ 1
5-125.3
Austausch-KeratoplastikSeitenangabe⚖ 1
5-125.4
Insertion einer Keratoprothese⚖ 1
5-125.5
Hornhaut-Retransplantation während desselben stationären AufenthaltesSeitenangabeZE: ZE2021-17⚖ 1
5-125.x
SonstigeSeitenangabe⚖ 1
5-125.y
N.n.bez.⚖ 1

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2021-17
Retransplantation von Organen während desselben stationären Aufenthaltesindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Hornhauttransplantation und Keratoprothetik

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021