5-125.0 Hornhauttransplantation und Keratoprothetik: Hornhauttransplantation, lamellär

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nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-125

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Lamelläre HornhauttransplantationEine Schlüsselnummer
Lamelläre Keratoplastik mit AutotransplantatEine Schlüsselnummer

Änderungen1

2015Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-125.005-125.01
2010Bestand
Hornhauttransplantation und Keratoprothetik: Hornhauttransplantation, lamellär

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010