5-113.02 Konjunktivaplastik: Transplantation von Bindehaut oder Stammzellen des Limbus: Allogen

5-11·Operationen an der Konjunktiva

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
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⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-113.0

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Konjunktivaplastik mit allogener Transplantation von KonjunktivaEine Schlüsselnummer
Konjunktivaplastik mit allogener Transplantation von Stammzellen des LimbusEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Konjunktivaplastik: Transplantation von Bindehaut oder Stammzellen des Limbus: Allogen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018