5-091 Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Unter mikrographischer Chirurgie (histographisch kontrolliert) werden Eingriffe verstanden, bei denen die Exzision des Tumors mit topographischer Markierung und anschließender Aufarbeitung der gesamten Exzidataußenfläche/-grenze erfolgt

Subkodes7

5-091.0
Oberflächliche Exzisionnur § 17b
5-091.1
Oberflächliche Exzision, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie)nur § 17b
5-091.2
Tiefe Exzisionnur § 17b
5-091.3
Tiefe Exzision, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie)nur § 17b
5-091.4
Destruktionnur § 17b
5-091.x
SonstigeSeitenangabenur § 17b
5-091.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe des Augenlides

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010