5-059 Andere Operationen an Nerven und Ganglien

5-05·Andere Operationen an Nerven und Nervenganglien

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 8 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig2

5-05 Andere Operationen an Nerven und Nervenganglien
Exklusive:
Operationen an intrakraniellen Anteilen von Hirnnerven und intrakraniellen Ganglien5-017 ff.
Operationen an intraspinalen Anteilen von Rückenmarknerven und intraspinalen Ganglien5-035.65-035.7

Subkodes18

5-059.1
Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems
5-059.2
Entfernung eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems
5-059.3
Entfernung eines Nerventransplantates
5-059.5
Implantation einer peripheren Neuroprothese
5-059.6
Revision einer peripheren Neuroprothese
5-059.7
Entfernung einer peripheren Neuroprothese
5-059.8
Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems
5-059.9
Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems
5-059.a
Entfernung von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems
5-059.b
Anwendung eines EndoskopiesystemsZusatzkode2 Hinweise
5-059.c
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode2 Hinweise3 ExklusivaInklusivum
5-059.d
Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode2 ExklusivaInklusivum
5-059.e
Isolierter Wechsel des Sensors in der rechten Herzkammer bei einem kardialen Vagusnervstimulationssystem
5-059.f
Gepulste Radiofrequenzbehandlung an Ganglien
5-059.g
Implantation eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Implantation einer NeurostimulationselektrodeHinweis2 ExklusivaInklusivum
5-059.h
Verwendung eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit zusätzlicher Mess- und/oder StimulationsfunktionHinweis
5-059.x
SonstigeWird 5-04b.0, 5-04b.1, 5-04b.2, +92019
5-059.y
N.n.bez.

Zusatzentgelte der Subkodes8

ZE138
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalstimulator, mit Sondenimplantation7.535,27 €
ZE139
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalstimulator, ohne Sondenimplantation6.099,52 €
ZE140
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, mit Sondenimplantation11.980,20 €
ZE141
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, ohne Sondenimplantation10.344,19 €
ZE158
Vagusnervstimulationssysteme, mit Sondenimplantation11.246,70 €
ZE159
Vagusnervstimulationssysteme, ohne Sondenimplantation9.558,00 €
ZE2018-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-86
Andere Neurostimulatoren und Neuroprothesenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt1

5-496.5Rekonstruktion des Anus und des Sphinkterapparates: Grazilisplastik

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an Nerven und Ganglien

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018