5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven: Nerven Hand

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 19.08.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung waren

Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom. Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 5-056.4 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

5-056.40
Offen chirurgischSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-056.41
EndoskopischSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-056.4x
SonstigeSeitenangabenur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Neurolyse und Dekompression eines Nerven: Nerven Hand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010