5-039.f Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode

5-03·Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 3 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung4

Inklusive:
Ersteinstellung
Exklusive:
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode5-039.e ff.
Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode5-039.n ff.
Hinweis:
Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig2

5-03 Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal
Inklusive:
Operationen an intraspinalen Teilen von Rückenmarknerven oder spinalen Ganglien
Exklusive:
Operationen an der knöchernen Wirbelsäule5-83

Subkodes3

5-039.f0
Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE139Bezeichnung neu ↺ 2016
5-039.f1
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE141Bezeichnung neu ↺ 2016
5-039.f2
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, wiederaufladbarZE: ZE2017-61Bezeichnung neu ↺ 2016

Zusatzentgelte der Subkodes3

ZE139
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalstimulator, ohne Sondenimplantation6.498,00 €
ZE141
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, nicht wiederaufladbar, ohne Sondenimplantation10.175,63 €
ZE2017-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt2

5-039.eAndere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
5-039.nAndere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode

Änderungen2

2016Titel geändert
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
2015Titel geändert
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
2010Bestand
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017