5-039.e Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode

5-03·Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 3 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung3

Inklusive:
Ersteinstellung
Exklusive:
Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode5-039.f ff.
Hinweis:
Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur epiduralen Rückenmarkstimulation sind gesondert zu kodieren5-039.3 ff.

Gilt für den ganzen Zweig2

5-03 Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal
Inklusive:
Operationen an intraspinalen Teilen von Rückenmarknerven oder spinalen Ganglien
Exklusive:
Operationen an der knöchernen Wirbelsäule5-83

Subkodes3

5-039.e0
Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE138
5-039.e1
Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE140
5-039.e2
Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, wiederaufladbarZE: ZE2014-61

Zusatzentgelte der Subkodes3

ZE138
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalsystem, mit Sondenimplantation7.211,29 €
ZE140
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht wiederaufladbar, mit Sondenimplantation11.640,42 €
ZE2014-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, wiederaufladbarindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt1

5-039.fAndere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2014 · Stand 16.10.2013 · © Copyright DIMDI 1994-2014