5-039 Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen

5-03·Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 6 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung3

Exklusive:
Implantation, Revision und Entfernung einer Medikamentenpumpe5-038
Hinweis:
Der Zugang ist gesondert zu kodieren5-030 ff.5-031 ff.5-032 ff.
Die Verwendung MRT-fähiger Materialien ist gesondert zu kodieren 5-934 ff.

Gilt für den ganzen Zweig2

5-03 Operationen an Rückenmark, Rückenmarkhäuten und Spinalkanal
Inklusive:
Operationen an intraspinalen Teilen von Rückenmarknerven oder spinalen Ganglien
Exklusive:
Operationen an der knöchernen Wirbelsäule5-83

Subkodes17

5-039.0
Chordotomie, offen chirurgischInklusivum
5-039.1
Chordotomie, perkutanInklusivum
5-039.3
Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation
5-039.8
Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation
5-039.a
Entfernung von Elektroden
5-039.b
Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation
5-039.c
Revision von Elektroden
5-039.d
Entfernung von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation
5-039.e
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode2 HinweiseExklusivumInklusivum
5-039.f
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer NeurostimulationselektrodeBezeichnung neu ↺ 2014HinweisExklusivumInklusivum
5-039.g
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation mit Implantation oder Wechsel einer subduralen ElektrodeZE: ZE2015-863 HinweiseExklusivumInklusivum
5-039.h
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer subduralen ElektrodeZE: ZE2015-86Bezeichnung neu ↺ 2014Wird 5-039.p20162 HinweiseExklusivumInklusivum
5-039.j
Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation von Spinalganglien
5-039.k
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation von Spinalganglien mit Implantation oder Wechsel einer NeurostimulationselektrodeHinweisExklusivumInklusivum
5-039.m
Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation von Spinalganglien ohne Wechsel einer NeurostimulationselektrodeExklusivumInklusivum
5-039.x
Sonstige
5-039.y
N.n.bez.

Zusatzentgelte der Subkodes6

ZE138
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalsystem, mit Sondenimplantation7.421,48 €
ZE139
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalsystem, ohne Sondenimplantation6.248,23 €
ZE140
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht wiederaufladbar, mit Sondenimplantation11.759,67 €
ZE141
Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht wiederaufladbar, ohne Sondenimplantation10.407,95 €
ZE2015-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, wiederaufladbarindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2015-86
Andere Neurostimulatoren und Neuroprothesenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Abkürzungen im Text1

MRTMagnetresonanztomographie

Änderungen

2010Bestand
Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015