5-028.c Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung5

Inklusive:
Neurophysiologische und klinisch-neurologische Untersuchung und Ersteinstellung
Exklusive:
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode5-028.9 ff.
Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode5-028.a ff.
Hinweis:
Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist zu verwenden bei zweizeitiger Implantation einer Neurostimulationselektrode und eines Neurostimulators zur Hirnstimulation für die Implantation des Neurostimulators während des zweiten stationären Aufenthaltes

Gilt für den ganzen Zweig2

5-02 Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten
Inklusive:
Rekonstruktion, Verschluss und sonstige Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen
Hinweis:
Der Zugang ist gesondert zu kodieren5-010 ff.5-011 ff.

Subkodes3

5-028.c0
Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE2019-118
5-028.c1
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar
5-028.c2
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem AkkumulatorZE: ZE2019-61

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2019-118
Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalstimulatorindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2019-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt2

5-028.9Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
5-028.aFunktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Änderungen1

2016Neu
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019