5-028.a Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung4

Inklusive:
Neurophysiologische und klinisch-neurologische Untersuchung und Ersteinstellung
Exklusive:
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode 5-028.9 ff.
Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode5-028.c ff.
Hinweis:
Der Zugang ist hier nicht gesondert zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig2

5-02 Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten
Inklusive:
Rekonstruktion, Verschluss und sonstige Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen
Hinweis:
Der Zugang ist gesondert zu kodieren5-010 ff.5-011 ff.

Subkodes3

5-028.a0
Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE2020-118
5-028.a1
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar
5-028.a2
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, mit wiederaufladbarem AkkumulatorZE: ZE2020-61

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2020-118
Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalstimulatorindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2020-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt2

5-028.9Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
5-028.cFunktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode

Änderungen2

2016Titel geändert
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
2015Titel geändert
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode
2010Bestand
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020