5-028 Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung2

Exklusive:
Stereotaktische Operationen5-014
Leukotomie und Traktotomie5-013.7

Gilt für den ganzen Zweig2

5-02 Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten
Inklusive:
Rekonstruktion, Verschluss und sonstige Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen
Hinweis:
Der Zugang ist gesondert zu kodieren5-0105-011

Subkodes13

5-028.1
Implantation oder Wechsel einer Medikamentenpumpe zur intraventrikulären Infusion
5-028.2
Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode (z.B. Epilepsiechirurgie)Inklusivum
5-028.3
Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation
5-028.4
Revision einer Medikamentenpumpe zur intraventrikulären Infusion
5-028.5
Revision einer permanenten Neurostimulationselektrode zur DauerstimulationInklusivum
5-028.6
Entfernung eines Neurostimulators zur Hirnstimulation oder einer Medikamentenpumpe zur intraventrikulären Infusion
5-028.7
Entfernung einer Neurostimulationselektrode
5-028.8
Entfernung eines intrazerebralen Katheters zur intraventrikulären Infusion
5-028.9
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode2 HinweiseExklusivumInklusivum
5-028.a
Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation oder Wechsel einer NeurostimulationselektrodeBezeichnung neu ↺ 2014HinweisExklusivumInklusivum
5-028.b
Implantation eines temporären subduralen Neuroelektrodensystems (Grid)
5-028.x
Sonstige
5-028.y
N.n.bez.

Zusatzentgelte der Subkodes5

ZE09
Vollimplantierbare Medikamentenpumpe mit programmierbarem variablen Tagesprofil10.485,90 €
ZE2015-07
Andere implantierbare Medikamentenpumpenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2015-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, wiederaufladbarindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2015 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE56
Vollimplantierbare Medikamentenpumpe mit konstanter Flussrate3.586,86 €
ZE86
Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalsystem5.031,17 €

Änderungen

2010Bestand
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015