5-028.9 Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung5

Inklusive:
Neurophysiologische und klinisch-neurologische Untersuchung und Ersteinstellung
Exklusive:
Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode 5-028.a ff.
Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode5-028.c ff.
Hinweis:
Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode sind gesondert zu kodieren 5-028.2 ff.5-014.9 ff.
Ein Kode aus diesem Bereich ist auch zu verwenden bei zweizeitiger Implantation einer Neurostimulationselektrode und eines Neurostimulators zur Hirnstimulation während desselben stationären Aufenthaltes

Gilt für den ganzen Zweig2

5-02 Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten
Inklusive:
Rekonstruktion, Verschluss und sonstige Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen
Hinweis:
Der Zugang ist gesondert zu kodieren5-010 ff.5-011 ff.

Subkodes3

5-028.90
Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarZE: ZE2017-118Bezeichnung neu ↺ 2016
5-028.91
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbarBezeichnung neu ↺ 2016
5-028.92
Mehrkanalstimulator, vollimplantierbar, wiederaufladbarZE: ZE2017-61Bezeichnung neu ↺ 2016

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2017-118
Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalstimulatorindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2017-61
Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalstimulator, wiederaufladbarindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt2

5-028.aFunktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode
5-028.cFunktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode

Änderungen

2010Bestand
Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017