5-020 Kranioplastik

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Die Entnahme eines Knochentransplantates ist gesondert zu kodieren5-783

Subkodes10

5-020.0
Eröffnung der Schädelnähtenur § 17b
5-020.1
Behandlung einer Impressionsfrakturnur § 17bExklusivum
5-020.2
Schädeldach mit Transposition (mit zuvor entferntem Schädelknochenstück)nur § 17b
5-020.3
Schädeldach mit Transplantationnur § 17b
5-020.4
Schädelbasisnur § 17bExklusivum
5-020.5
Frontoorbital, zur Verlagerungnur § 17b
5-020.6
Rekonstruktion von Hirn- und Gesichtsschädel oder Gesichtsschädel, alleinnur § 17b
5-020.7
Rekonstruktion des Hirnschädels ohne Beteiligung des Gesichtsschädels, mit alloplastischem Materialnur § 17b
5-020.x
Sonstigenur § 17b
5-020.y
N.n.bez.nur § 17b

Von diesen Kodes verlangt3

5-225Plastische Rekonstruktion der Nasennebenhöhlen
5-767Reposition einer Stirnhöhlenwandfraktur
5-769Andere Operationen bei Gesichtsschädelfrakturen

Änderungen

2010Bestand
Kranioplastik

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010