5-020.6 Kranioplastik: Rekonstruktion von Hirn- und Gesichtsschädel oder Gesichtsschädel, allein

5-02·Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig2

5-02 Andere Operationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten
Inklusive:
Rekonstruktion, Verschluss und sonstige Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen
Hinweis:
Der Zugang ist gesondert zu kodieren5-010 ff.5-011 ff.

Subkodes8

5-020.60
Mit Transplantation
5-020.61
Mit einfachem Implantat (z.B. Knochenzement)
5-020.65
Rekonstruktion des Gesichtsschädels ohne Beteiligung des Hirnschädels bis zu 2 Regionen mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat]ZE: ZE2017-04
5-020.66
Rekonstruktion des Gesichtsschädels ohne Beteiligung des Hirnschädels ab 3 Regionen mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat]ZE: ZE2017-04
5-020.67
Rekonstruktion des Gehirnschädels mit Beteiligung von Orbita, Temporalregion oder frontalem Sinus (bis zu 2 Regionen) mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat]ZE: ZE2017-04
5-020.68
Rekonstruktion des Gehirnschädels mit Beteiligung multipler Regionen des Gesichtsschädels (ab 3 Regionen) mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat]ZE: ZE2017-04
5-020.69
Rekonstruktion des Gesichtsschädels ohne Beteiligung des Hirnschädels mit nicht resorbierbarem, mikroporösem Material mit fibrovaskulärer IntegrationWird 5-020.6b, 5-020.6c2018
5-020.6a
Rekonstruktion des Hirn- und Gesichtsschädels mit nicht resorbierbarem, mikroporösem Material mit fibrovaskulärer IntegrationWird 5-020.6d, 5-020.6e2018

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2017-04
Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Gesichts- und Schädelbereichindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Von diesen Kodes verlangt1

5-771Partielle und totale Resektion eines Gesichtsschädelknochens

Änderungen

2010Bestand
Kranioplastik: Rekonstruktion von Hirn- und Gesichtsschädel oder Gesichtsschädel, allein

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017